(v. l.:
Pfr. Andreas Schweimer, Gem.-Ref. Lisa Pudlo, Gerhard Mühlbauer, Marlis Ertner,
Thomas Müller, Klaudia Michulla, Matthias van Olfen, Christa Kempf, Michaela
Dietz. Es fehlen: Maximilian Ermel, Martin Etzel, Andreas Patzwa)
Am 26.11.2023 wurde der aktuelle Pfarrgemeinderat gewählt,
dessen Amtszeit vier Jahre dauert.
Dem Vorstand gehören an: Klaudia Michulla (Sprecherin),
Christa Kempf (stellvertr. Sprecherin), Marlis Ertner (Schriftführerin)
Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind öffentlich.
Die Aufgaben des Pfarrgemeinderates sind vielfältig. Sie
sind im § 2 der Satzung beschrieben:
Der Pfarrgemeinderat hat vor allem den Auftrag,
a) den Pfarrer in seinem Amt zu unterstützen sowie die die
Pfarrgemeinde betreffenden Fragen zusammen mit ihm zu beraten, gemeinsam mit
ihm Maßnahmen zu beschließen, soweit dies nicht dem Verwaltungsrat vorbehalten
ist, und für deren Durchführung Sorge zu tragen, falls kein anderer Träger zu
finden ist;
b) das Bewußtsein für die Mitverantwortung in der Gemeinde
zu wecken und die Mitarbeit zu aktivieren;
c) Gemeindemitglieder für Dienste der Glaubensunterweisung
zu gewinnen und zu befähigen;
d) Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung der
Gottesdienste und die lebendige Teilnahme der ganzen Gemeinde an liturgischen
Feiern einzubringen;
e) den diakonischen Dienst im caritativen und sozialen
Bereich zu fördern;
f) die besondere Lebenssituation der verschiedenen Gruppen
in der Pfarrgemeinde zu sehen, ihr in der Gemeindearbeit gerecht zu werden und
Möglichkeiten seelsorglicher Hilfe zu suchen;
g) gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme des Alltags
zu beobachten, zu überdenken und sachgerechte Vorschläge einzubringen sowie
entsprechende Maßnahmen zu beschließen;
h) Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit zu
vertreten;
i) die Verantwortung der Gemeinde für Mission und Dritte
Welt wachzuhalten;
j) die ökumenische Zusammenarbeit zu suchen und zu fördern;
k) katholische Organisationen, Einrichtungen und freie
Initiativen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit zu fördern und im Dialog mit
ihnen und anderen Gruppen der Gemeinde Aufgaben und Dienste aufeinander
abzustimmen;
l) Kontakte zu denen, die dem Gemeindeleben fernstehen, zu
suchen;
m) die Gemeinde regelmäßig durch schriftliche und mündliche
Informationen über die Arbeit in der Pfarrei und ihre Probleme zu unterrichten;
n) für die Verwirklichung der anstehenden Aufgaben eine
Rangordnung aufzustellen;
o) vor Besetzung der Pfarrstelle den Bischof über die
örtliche Situation und die besonderen Bedürfnisse der Gemeinde zu unterrichten.